Nachlass · 5 Min. Lesezeit
Wer zahlt die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Kurz gesagt
Die Kosten einer Haushaltsauflösung zahlt grundsätzlich der Nachlass, also der Erbe aus dem Vermögen des Verstorbenen. Reicht das Geld nicht oder hat niemand das Erbe angenommen, wird es komplizierter. Eine Wohnung bis 60 m² kostet bei uns ab 1.540 €, mit Wertanrechnung oft 10 bis 30 % weniger.Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Teil des Leitfadens Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: so gehst du vor
Nach einem Todesfall kommt schnell die Frage: Wer bezahlt das alles? Beerdigung, Wohnungsmiete, Räumung und Entsorgung fallen in kurzer Zeit an. Die kurze Antwort: Es zahlt der Nachlass, und der gehört den Erben. Was das im Einzelfall heißt, hängt davon ab, wie viele Erben es gibt, ob Geld vorhanden ist und ob das Erbe angenommen wurde.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit, Schulden im Nachlass oder unklaren Fristen helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
Der Erbe trägt die Kosten
Für die Beerdigung sagt es § 1968 BGB ausdrücklich: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung. Für Wohnungsauflösung, Entsorgung und die Miete bis zum Vertragsende gilt in der Praxis dasselbe, denn auch sie sind Verbindlichkeiten des Nachlasses. Liegt auf dem Konto des Verstorbenen Geld, zahlst du daraus. Lege Rechnungen und Belege ab, damit Miterben die Ausgaben nachvollziehen können.
Mit eigenem Geld solltest du nur in Vorleistung gehen, wenn du sicher bist, dass du das Erbe annimmst. Zahlst du aus eigener Tasche und schlägst dann aus, ist das Geld nicht automatisch zurück. Zur Ausschlagungsfrist von sechs Wochen siehst du die Einzelheiten im Ratgeber zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.
Mehrere Erben: wer zahlt wie viel?
Sind mehrere Personen Erben, tragen sie die Kosten gemeinsam aus dem Nachlass. Praktisch bedeutet das: Die Erbengemeinschaft beauftragt die Firma, eine Person unterschreibt für alle und die Rechnung wird aus dem Nachlasskonto oder anteilig nach Erbquote beglichen. Sprecht das vorher ab und haltet es schriftlich fest, am besten per E-Mail. So gibt es hinterher keinen Streit darüber, wer wie viel vorgestreckt hat.
Wenn kein Geld im Nachlass ist
Manchmal ist der Nachlass leer oder überschuldet. Dann sind drei Wege üblich:
- Ausschlagen: Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Die Frist beträgt sechs Wochen (§ 1944 BGB). Was dann mit der Wohnung passiert, steht im Artikel Erbe ausgeschlagen: wer räumt die Wohnung?.
- Wertanrechnung nutzen: Auch in einfach eingerichteten Wohnungen gibt es oft Stücke mit Wert. Die Wertanrechnung senkt den Festpreis meist um 10 bis 30 %.
- Hilfe vom Amt: Wer selbst wenig Geld hat und die Bestattung nicht tragen kann, kann beim Sozialamt nach Hilfe fragen. Ob und was übernommen wird, entscheidet das Amt im Einzelfall. Zu Entrümpelungskosten und Ämtern gibt es den Ratgeber Jobcenter und Sozialamt: Entrümpelung.
Was kostet die Räumung?
| Wohnung | Startpreis (brutto) |
|---|---|
| Bis 60 m² | ab 1.540 € |
| 60–90 m² | ab 2.250 € |
| Nachlassauflösung ca. 90 m² | ab 2.610 € |
| Haus bis 150 m² | ab 3.450 € |
Zuschläge gibt es ab dem 3. Obergeschoss ohne Aufzug (ca. 10 %), bei Tragewegen über 20 m, für Sonderabfall und für Termine abends, samstags oder an Feiertagen (+25 %). Das Angebot ist ein schriftlicher Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Alle Details zu den Posten stehen im Ratgeber zu den Kosten einer Wohnungsauflösung.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen können nach § 35a EStG die Steuer mindern. Ob das bei einer Räumung nach einem Todesfall passt, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wer die Rechnung zahlt. Die Grundlagen stehen im Artikel Entrümpelung steuerlich absetzen. Ein Steuerberater kann die Frage verbindlich beantworten.
So behältst du die Kosten im Griff
- Lass ein schriftliches Angebot mit Festpreis erstellen, nicht nur eine Schätzung.
- Frag nach Wertanrechnung als eigenem Posten.
- Kläre mit Miterben, wer beauftragt und wer zahlt.
- Plane die Räumung vor dem Ende der Kündigungsfrist, damit keine Miete mehr läuft.
Wir arbeiten bei einer Nachlassauflösung mit Festpreis, Inventarliste und Fotos von jedem Raum bei der Übergabe.
Wer muss in Vorleistung gehen?
Räumfirmen verlangen nach der Räumung die Zahlung, meist per Überweisung. Wenn auf dem Nachlasskonto Geld liegt, kommt man oft nicht sofort heran, bevor der Erbnachweis vorliegt. Frag bei der Bank des Verstorbenen nach, ob sie Rechnungen für die Bestattung aus dem Konto begleicht. Ist das Konto gesperrt, kannst du den Betrag vorstrecken und dir die Auslage später aus dem Nachlass erstatten lassen. Bewahre Rechnung und Zahlungsbeleg auf.
Was zählt zu den Kosten?
- Beerdigung und Grabstein (§ 1968 BGB).
- Miete bis zum Ende des Mietvertrags.
- Räumung, Entsorgung und gegebenenfalls Endreinigung.
- Notar- und Gerichtskosten, etwa für den Erbschein.
- Offene Rechnungen des Verstorbenen.
Eine Endreinigung kommt oft dazu, wenn der Vermieter eine saubere Übergabe verlangt. Bei uns startet sie ab 214 € und liegt je nach Größe bis ca. 540 €.
Wie verteilen Erben die Kosten fair?
Die einfachste Regel: Alle Kosten kommen aus dem Nachlass, und was jemand vorstreckt, bekommt er daraus zurück. Gibt es nicht genug Geld, wird nach Erbquote geteilt. Schreibt eine kurze Liste mit Datum, Betrag, Zahler und Zweck. Dieses Blatt erspart später jede Diskussion. Behält ein Erbe Dinge aus dem Haushalt, sollte das bei der Teilung berücksichtigt werden.
Wie senkst du die Kosten, ohne zu riskieren, dass etwas übersehen wird?
Der größte Hebel ist die Menge: Was vor der Räumung verkauft, verschenkt oder von der Familie übernommen wird, muss nicht entsorgt werden. Der zweite Hebel ist die Wertanrechnung. Der dritte ist der Termin: Unter der Woche und ohne Zeitdruck vermeidest du den Aufschlag von 25 % für Abend, Samstag und Feiertag. Der Vorteil der Besichtigung: Du kennst den Festpreis, bevor du dich festlegst.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Haushaltsauflösung, wenn es mehrere Erben gibt?
Die Erbengemeinschaft trägt die Kosten gemeinsam aus dem Nachlass. Meist beauftragt eine Person für alle. Sprecht ab, ob aus dem Nachlasskonto gezahlt wird oder anteilig nach Erbquote.
Muss ich die Entrümpelung zahlen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?
Wer wirksam ausschlägt, ist nicht Erbe und muss die Nachlasskosten in der Regel nicht tragen. Beauftragst du die Räumung selbst, kann die Rechnung bei dir bleiben. Lass dich vorher beraten.
Kann ich die Kosten aus dem Nachlass bezahlen?
Ja, Beerdigung, Räumung und Miete sind Nachlassverbindlichkeiten. Hebe Rechnungen auf und stimm dich mit Miterben ab.
Was kostet eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Eine Wohnung bis 60 m² startet bei 1.540 € brutto, mit 60 bis 90 m² bei 2.250 €. Der Festpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung, die Wertanrechnung senkt ihn meist um 10 bis 30 %.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1968 (Beerdigungskosten)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1944 (Ausschlagungsfrist)
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