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Räum n'Go

Kosten · 6 Min. Lesezeit

Entrümpelung vom Jobcenter oder Sozialamt bezahlen lassen: Geht das?

Kurz gesagt

Ob Jobcenter oder Sozialamt eine Entrümpelung bezahlen, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Bei Wohnungswechseln regelt § 22 Abs. 6 SGB II, dass Umzugskosten übernommen werden können, wenn die Behörde es vorher zusichert. Stell den Antrag also vor dem Auftrag, mit einem Festpreisangebot ab 580 € für den Keller oder ab 1.540 € für die Wohnung bis 60 m².

Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Leerer, heller Raum nach der Räumung

Teil des Leitfadens Was kostet eine Entrümpelung in Frankfurt?

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet dein Jobcenter oder Sozialamt im Einzelfall. Unabhängige Beratung bieten zum Beispiel Sozialverbände und Erwerbslosenberatungsstellen.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommt und eine Wohnung räumen muss, fragt sich schnell, wer das bezahlt. Eine feste Regel, dass Entrümpelungen immer übernommen werden, gibt es nicht. Wir können dir aber sagen, was du vorbereiten solltest und was du am besten vor dem Auftrag klärst.

Was sagt das Gesetz?

Für Wohnungswechsel nennt § 22 Abs. 6 SGB II Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten. Die Behörde kann sie als Bedarf anerkennen, wenn sie vorher zugesichert hat. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist und ohne sie keine Wohnung in angemessener Zeit zu finden ist. Ob eine Entrümpelung darunter fällt, entscheidet dein Jobcenter. Wir können das nicht für dich beurteilen.

So gehst du vor

  1. Sprich zuerst mit deiner Sachbearbeitung und erkläre, warum geräumt werden muss, zum Beispiel wegen Kündigung oder Auszug aus einer zu großen Wohnung.
  2. Hol dir bei uns ein schriftliches Festpreisangebot. Die Besichtigung ist kostenlos und geht auch per Video.
  3. Reich das Angebot mit deinem Antrag ein und warte die Entscheidung ab, bevor du den Auftrag erteilst.
  4. Bitte um die Zusicherung schriftlich, und leg sie uns vor Beginn vor.

Wichtig ist die Reihenfolge. Hast du bezahlt oder beauftragt, bevor die Behörde zugesichert hat, kann die spätere Übernahme scheitern.

Welche Preise legst du vor?

ObjektStartpreis inkl. MwSt.
Kellerraumab 580 €
Wohnung bis 60 m²ab 1.540 €
Wohnung 60–90 m²ab 2.250 €

Mit Wertanrechnung wird der Betrag oft niedriger. Das hilft bei der Genehmigung, denn die Behörde prüft auch, ob die Kosten angemessen sind. Mehr dazu in Wertanrechnung bei der Entrümpelung.

Wo du Hilfe bekommst

Sozialverbände und Erwerbslosenberatungsstellen unterstützen bei Anträgen und bei Widersprüchen. Bei Zeitdruck lohnt es sich, früh anzufragen, denn wir terminieren Besichtigungen meist innerhalb von 48 Stunden.

Die Preise im Gesamtbild stehen in Was kostet eine Entrümpelung in Frankfurt?. Wenn es um eine Wohnung nach einem Todesfall geht, hilft Wer zahlt die Haushaltsauflösung?. Unser Angebot zur Wohnungsräumung findest du auf der Seite Wohnungsauflösung in Frankfurt.

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter immer?

Nein. Die Behörde entscheidet im Einzelfall. Ein Anspruch ist nicht garantiert.

Muss ich vorher beantragen?

Ja, bei Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II ist die vorherige Zusicherung vorgesehen. Beauftrage deshalb erst nach der Entscheidung.

Welche Unterlagen helfen?

Ein schriftliches Festpreisangebot, der Grund für die Räumung (zum Beispiel Kündigung) und gegebenenfalls ein zweites Angebot zum Vergleich.

Gibt es einen Rabatt für Leistungsbezieher?

Wir bieten keinen pauschalen Sozialrabatt. Die Wertanrechnung kann den Preis aber senken.

Quellen

Erstmals veröffentlicht am 24. Oktober 2026. Preise inkl. 19 % MwSt.