Nachlass · 5 Min. Lesezeit
Erbe ausgeschlagen: Wer räumt die Wohnung?
Kurz gesagt
Wer das Erbe wirksam ausschlägt, ist nicht mehr für die Räumung verantwortlich. Die Ausschlagung geht nur binnen sechs Wochen (§ 1944 BGB). Dann rückt der nächste Erbe nach, und wenn niemand erbt, kümmert sich das Nachlassgericht um den Nachlass.Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Teil des Leitfadens Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: so gehst du vor
Viele schlagen ein Erbe aus, weil Schulden da sind oder weil sie sich die Räumung nicht zumuten wollen. Dann bleibt die Frage, wer sich um die Wohnung kümmert. Die Antwort hängt davon ab, ob der Nächste in der Erbreihe das Erbe annimmt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit, Schulden im Nachlass oder unklaren Fristen helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
Wie lange kannst du ausschlagen?
Die Ausschlagung geht nach § 1944 BGB nur binnen sechs Wochen. Die Frist beginnt, wenn du vom Erbfall und vom Grund deiner Berufung erfährst. Bei einem Testament startet sie frühestens, wenn das Nachlassgericht es bekannt gegeben hat. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder bist du bei Fristbeginn dort, sind es sechs Monate. Die Erklärung gibst du beim zuständigen Amtsgericht ab.
Was darfst du vor der Entscheidung mit der Wohnung machen?
Nach § 1959 BGB darfst du vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte besorgen. Verfügungen über Nachlassgegenstände bleiben wirksam, wenn sie nicht ohne Nachteil für den Nachlass aufgeschoben werden konnten. Das deckt Sicherungsmaßnahmen: Wohnung abschließen, verderbliche Lebensmittel entsorgen, Haustiere versorgen. Verkaufen, verschenken oder die komplette Räumung bestellen gehört in der Regel nicht dazu, weil es als Annahme gewertet werden kann.
- Erlaubt und sinnvoll: Wohnung sichern, Fotos machen, Dokumente sicher verwahren, Lebensmittel aus dem Kühlschrank entfernen.
- Riskant: Möbel verkaufen, Schmuck verschenken, Konten leeren, die Wohnung räumen lassen.
- Im Zweifel: vor dem nächsten Schritt Nachlassgericht oder Anwalt fragen.
Was passiert nach der Ausschlagung?
Schlägst du aus, gilt der Anfall der Erbschaft an dich als nicht erfolgt. Das Erbe geht an den Nächsten in der Erbreihe, etwa Geschwister, Kinder oder weitere Verwandte. Auch sie können ausschlagen. Schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat. In dieser Zeit kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der den Nachlass sichert und verwaltet.
| Fall | Wer kümmert sich um die Wohnung? |
|---|---|
| Nächster Erbe nimmt an | Der neue Erbe beauftragt die Räumung und zahlt aus dem Nachlass. |
| Alle schlagen aus | Nachlassgericht, gegebenenfalls ein Nachlasspfleger. |
| Mietwohnung | Der Vermieter bekommt die Wohnung über den Erben oder Nachlasspfleger zurück. |
| Eigentumswohnung oder Haus | Nachlasspfleger oder Staat, je nach Verfahren. |
Und die Beerdigung?
Die Erben tragen die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB). Wer ausschlägt, ist kein Erbe mehr. Unabhängig vom Erbe können Angehörige nach Landesrecht aber zur Bestattung verpflichtet sein. Das Ordnungsamt weiß, was gilt. In Härtefällen kann man beim Sozialamt prüfen lassen, ob Kosten übernommen werden.
Was tun, wenn du als Nächster Erbe bist?
Dann hast du selbst sechs Wochen ab Kenntnis. Schau dir den Nachlass an: Gibt es Guthaben und Wertgegenstände, oder überwiegen Schulden? Eine Nachlassauflösung mit rund 90 m² startet bei uns ab 2.610 €, mit Wertanrechnung oft 10 bis 30 % weniger. Das hilft bei der Entscheidung, weil du die Räumungskosten vor dem Annehmen als Festpreis kennst. Die Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet dich zu nichts.
Mehr zur Reihenfolge findest du im Ratgeber zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall. Wer die Räumung bezahlt, erklärt der Artikel wer zahlt die Haushaltsauflösung. Wir erledigen die Arbeit als Nachlassauflösung mit Festpreis.
Wie schlägst du aus?
Die Ausschlagung erklärst du beim zuständigen Amtsgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar. Nimm Ausweis und Sterbeurkunde mit, falls vorhanden. Es fallen Gebühren an. Frag beim Gericht oder Notar nach der Höhe. Wichtig: Eine Nachricht an die Familie oder ein einfacher Brief genügt nicht.
Was bedeutet das für Kinder, die nachrücken?
Schlägst du als Elternteil aus, kann der Erbteil an deine Kinder fallen. Dann musst du für sie ebenfalls ausschlagen, bei Minderjährigen in der Regel mit Genehmigung des Gerichts. Klär das mit dem Nachlassgericht. Die Frist von sechs Wochen läuft für jeden Erben einzeln.
Wie behältst du Beweise?
Fotografiere die Wohnung, bevor du sie abschließt, und notiere, was du getan hast. Hebe die Bestätigung des Gerichts auf. Wenn später jemand behauptet, du hättest das Erbe angenommen, sind diese Unterlagen deine Absicherung.
Was ist mit dem Schlüssel?
Solange du den Schlüssel hast, bist du in der Praxis der Ansprechpartner für Vermieter und Nachbarn. Gib ihn nach der Ausschlagung an den nächsten Erben, das Nachlassgericht oder den Nachlasspfleger weiter und lass dir die Übergabe schriftlich bestätigen. So ist klar, dass du nicht mehr zuständig bist.
Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung räumen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?
Nein, wenn die Ausschlagung wirksam ist, bist du nicht Erbe. Du solltest nur Dringendes sichern. Räumst du vorher komplett, kann das als Annahme gelten.
Wie lange ist die Ausschlagungsfrist?
Sechs Wochen nach Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Bei Auslandsbezug sechs Monate.
Wer räumt, wenn alle Erben ausschlagen?
Dann kümmert sich das Nachlassgericht, oft über einen Nachlasspfleger. Der Vermieter bekommt die Wohnung darüber zurück.
Darf ich vor der Ausschlagung Möbel verkaufen?
Lieber nicht. Verkäufe können als Annahme des Erbes gelten. Dringende Sicherung ist nach § 1959 BGB erlaubt. Frag im Zweifel einen Anwalt.
Kann ich eine Besichtigung buchen, ohne das Erbe angenommen zu haben?
Ja. Besichtigung und Festpreisangebot sind kostenlos und verpflichten dich zu nichts. So kennst du die Kosten, bevor du dich entscheidest.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1944 (Ausschlagungsfrist)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1959 (Geschäftsführung vor der Ausschlagung)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1968 (Beerdigungskosten)
Erstmals veröffentlicht am 24. Oktober 2026. Preise inkl. 19 % MwSt.


