Nachlass · 5 Min. Lesezeit
Nachlass sichten: Welche Unterlagen und Dinge solltest du aufbewahren?
Kurz gesagt
Bewahre vor der Haushaltsauflösung Testament, Erbnachweise, Versicherungs- und Rentenunterlagen, Urkunden, Kontodaten und Wertsachen auf. Kontoauszüge und Rechnungen gehst du durch, bevor du sie wegwirfst. Plane für zwei Zimmer als Planwert einen ganzen Tag zum Sichten ein.Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Teil des Leitfadens Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: so gehst du vor
Bevor ein Räumteam kommt, steht das Sichten. Hier entscheidet sich, was in der Familie bleibt, was verkauft wird und was weg darf. Wer das in Ruhe macht, spart später Ärger mit Miterben, Banken und Finanzamt.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit, Schulden im Nachlass oder unklaren Fristen helfen Nachlassgericht, Notar oder Anwalt.
In welcher Reihenfolge sichtest du?
- Wohnung fotografieren, Raum für Raum, bevor du etwas anfasst.
- Dokumente und Wertsachen zuerst suchen und sichern.
- Erinnerungsstücke herausnehmen und mit den Miterben aufteilen.
- Verkäufliches und Wertvolles trennen, Rest zum Entsorgen vormerken.
- Dann erst das Angebot für die Räumung einholen.
Planwert aus unseren Besichtigungen: Für zwei Zimmer ein Tag, für eine Wohnung mit 60 bis 90 m² zwei Tage. Nimm Helfer mit, zu zweit geht es schneller und ist leichter auszuhalten.
Welche Unterlagen bewahrst du auf?
| Unterlage | Was damit passiert |
|---|---|
| Testament, Erbvertrag, Erbschein | Dauerhaft aufbewahren, ein Testament ans Nachlassgericht abgeben, wenn es verlangt wird. |
| Urkunden (Geburt, Heirat, Sterbeurkunde) | Dauerhaft aufbewahren, mehrere beglaubigte Kopien anlegen. |
| Versicherungspolicen, Rentenbescheide | Behalten und die Gesellschaften informieren. |
| Grundbuchauszüge, Kaufverträge | Dauerhaft aufbewahren. |
| Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen | Bis die Abrechnung nach dem Auszug erledigt ist. |
| Steuerbescheide, Kontoauszüge | Behalten, bis Steuer und Nachlass abgeschlossen sind. Fristen mit dem Steuerberater klären. |
| Alte Werbung, abgelaufene Verträge | Entsorgen, am besten über Aktenvernichtung. |
Das ist eine Orientierung, keine verbindliche Aufbewahrungsliste. War der Verstorbene selbstständig, gelten für Geschäftsunterlagen längere Fristen. Frag in dem Fall den Steuerberater.
Wo verstecken sich Wertsachen?
Bei älteren Menschen liegen Bargeld, Schmuck und Papiere oft an unerwarteten Stellen. Schau in Bücher, Wäschestapel, Kochtöpfe, Schuhkartons, hinter und unter Schränken, in Manteltaschen und im Bankschließfach. Auch alte Münzen, Briefmarkensammlungen und Sparbücher gehören dazu. Beim Räumen schauen wir in jede Schublade und legen Fundstücke zurück.
Was ist mit Erinnerungsstücken?
Fotos, Briefe, Orden und Familienbesitz sind kein Verkaufsgut. Sprecht in der Familie ab, wer was bekommt, und schreibt es auf. Ein Foto der Aufteilung schützt vor Streit. Was keiner nehmen will, kann gespendet oder von uns entsorgt werden.
Was darf weg, was bringt Geld?
Kaputte Möbel, Matratzen, Alttextilien und Müll gehen in die Entsorgung. Wertvoll sind oft Massivholzmöbel, Vitrinen, Silberbesteck, Porzellan, Gemälde, Teppiche, Uhren und Schmuck. Diese Dinge kannst du verkaufen oder von uns anrechnen lassen. Lies dazu Nachlass verkaufen in Frankfurt und die Seite zur Wertanrechnung.
Wenn alles sortiert ist, kommt die Räumung. Der Gesamtablauf steht im Ratgeber zur Haushaltsauflösung nach einem Todesfall, die Schritte zum Abhaken in der Checkliste.
Wie gehst du mit digitalen Daten um?
Handy, Laptop, Tablet, E-Mail-Konten und Cloud-Speicher enthalten oft Fotos und wichtige Zugänge. Lösche nichts, bevor Erben und Banken geklärt sind. Notiere, welche Geräte vorhanden sind, und lege sie zu den Dokumenten. Entsorge Altgeräte erst, wenn die Daten gesichert sind. Elektroschrott nehmen wir bei der Räumung mit.
Wie dokumentierst du, was in der Wohnung war?
Mach vor dem Sichten Fotos und lege eine einfache Liste an: Raum, Gegenstand, geschätzter Wert, wer ihn bekommt. Bei mehreren Erben ist das die Grundlage für die Teilung. Wir erstellen bei der Besichtigung eine Inventarliste für die Räumung, die alle Erben bekommen können.
Was machst du mit Dingen, die niemand will?
Was keiner nimmt und nicht verkauft werden kann, geht in die Entsorgung. Gut erhaltene Kleidung und Haushaltswaren lassen sich spenden. Frag vorher bei der Einrichtung, was sie annimmt. Alles Übrige nehmen wir mit und trennen Wertstoffe, Elektro- und Sonderabfall.
Wie sortierst du am besten Raum für Raum?
Arbeite mit vier Kisten oder Zonen pro Raum: behalten, Familie, verkaufen, entsorgen. Beginne mit dem Raum, der am wenigsten Gefühle weckt, etwa Keller oder Abstellkammer, dann Küche und Bad, zuletzt Wohnzimmer und Schlafzimmer. So gewinnst du Routine, bevor die schwierigen Räume kommen. Dokumente findest du oft im Schlafzimmer und im Arbeitsbereich. Prüfe auch Keller, Garage und Dachboden, dort liegen häufig Papiere, Werkzeug und Sammlungen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen muss ich nach einem Todesfall aufbewahren?
Testament, Erbnachweise, Urkunden, Versicherungs- und Rentenunterlagen, Grundbuchauszüge und Steuerunterlagen. Alte Werbung und abgelaufene Verträge kannst du entsorgen.
Wie lange sollte ich Kontoauszüge des Verstorbenen aufbewahren?
Mindestens, bis Nachlass und Steuer abgeschlossen sind. Die genaue Frist hängt vom Einzelfall ab, ein Steuerberater kann sie nennen.
Wie finde ich verstecktes Bargeld?
Durchsuche Bücher, Wäsche, Töpfe, Schuhkartons, Manteltaschen und Schränke von hinten und von unten. Auch Schließfächer prüfen. Wir legen Fundstücke bei der Räumung zurück.
Darf ich private Briefe und Fotos vernichten?
Sprich es mit den Miterben ab. Erinnerungsstücke gehören der Familie. Im Zweifel erst aufbewahren.
Wie lange dauert das Sichten einer Wohnung?
Als Planwert rechnen wir für zwei Zimmer einen Tag und für 60 bis 90 m² zwei Tage, zu zweit.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1944 (Ausschlagungsfrist)
- Bürgerliches Gesetzbuch § 1968 (Beerdigungskosten)
Erstmals veröffentlicht am 24. Oktober 2026. Preise inkl. 19 % MwSt.


