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Räum n'Go

Gewerbe · 6 Min. Lesezeit

IT-Entsorgung und Datenlöschung bei der Büroauflösung

Kurz gesagt

Firmen-IT darf erst raus, wenn die Daten gesichert und sicher gelöscht sind. Der Verantwortliche bleibt für personenbezogene Daten zuständig, auch wenn eine Firma die Geräte abholt. Bei Räum n'Go startet eine Büroauflösung bis 500 m² ab 4.170 €. Die Entsorgung läuft mit Nachweis.

Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Kartons mit Büromaterial vor dem Abtransport

Teil des Leitfadens Firmenauflösung und Büroauflösung: Wie läuft sie ab?

Bei einer Büroauflösung sind Schreibtische schnell weg. Schwierig sind Laptops, Server, Smartphones und Drucker, denn auf ihnen liegen Kundendaten, Mails und Personalakten. Ein falsch entsorgter Rechner kann zur Datenpanne werden.

Wer ist für die Daten verantwortlich?

Die Verantwortung für personenbezogene Daten liegt beim Unternehmen. Art. 17 DSGVO regelt das Recht auf Löschung, Art. 28 DSGVO den Einsatz von Dienstleistern, die in deinem Auftrag mit Daten umgehen. Setzt du einen Dienstleister für die Datenlöschung oder Datenträgervernichtung ein, brauchst du dafür in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Das klärst du mit deiner Datenschutzbeauftragten oder Rechtsberatung.

Ablauf für die IT

  1. Inventar erfassen: Rechner, Server, Netzwerktechnik, Smartphones, Drucker mit Festplatte, Telefonanlage.
  2. Leasing- und Mietgeräte aussortieren. Sie gehen an den Geber zurück.
  3. Daten sichern, die du aufbewahren musst, zum Beispiel für Steuer und Handel. Fristen siehe Firmenauflösung: Leitfaden.
  4. Daten löschen oder Datenträger vernichten lassen, mit Nachweis.
  5. Gerät zur Entsorgung geben. Elektrogeräte sind Elektroschrott und gehören getrennt gesammelt.
GerätRisikoMaßnahme
Laptop, PCFestplatte mit DatenSicher löschen oder Platte vernichten lassen
Server, NASViele Platten, BackupsVor Ort löschen oder Platten ausbauen
Smartphone, TabletMails, Kontakte, ZugängeAuf Werkseinstellung, Konto entkoppeln
Drucker, KopiererInterner SpeicherSpeicher löschen lassen
TelefonanlageAnrufdatenDatenspeicher löschen

Die DIN 66399 beschreibt Schutzklassen und Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Datenträgern. Mehr dazu in Aktenvernichtung nach DSGVO und DIN 66399.

Was wir übernehmen

Wir bauen Technik ab, trennen Geräte und transportieren sie zur Entsorgung. Die Datenlöschung selbst liegt bei deinem IT-Dienstleister oder einem zertifizierten Vernichter. Wir koordinieren auf Wunsch den Termin, damit nichts liegen bleibt. Wertvolle Geräte rechnen wir auf den Preis an.

Der Rahmen für die Räumung steht unter Büro- und Firmenauflösung in Frankfurt. Wenn das Büro in einer Insolvenz endet, lies Räumung bei Insolvenz.

Häufige Fragen

Reicht es, die Festplatte zu formatieren?

Meist nicht. Sichere Löschung braucht geeignete Verfahren oder die physische Vernichtung. Frag dazu deinen IT-Dienstleister.

Löscht ihr die Daten selbst?

Nein. Das macht dein IT-Dienstleister oder ein Vernichter mit Nachweis. Wir trennen und transportieren die Geräte.

Was ist mit Leasinggeräten?

Sie gehören dem Leasinggeber und werden zurückgegeben, nicht entsorgt.

Bekomme ich einen Nachweis?

Für die Entsorgung bekommst du einen Nachweis. Für die Datenlöschung gibt dein Dienstleister das Protokoll aus.

Quellen

Erstmals veröffentlicht am 24. Oktober 2026. Preise inkl. 19 % MwSt.