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Räum n'Go

Umzug · 5 Min. Lesezeit

Ummelden in Frankfurt: Bürgeramt, Frist und Unterlagen

Kurz gesagt

Nach einem Umzug musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden, das schreibt § 17 Bundesmeldegesetz vor. In Frankfurt geht das bei jedem Bürgeramt oder online über wohnsitzanmeldung.de, wenn du einen Online-Ausweis hast. Du brauchst Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Die Anmeldung ist laut Stadt gebührenfrei.

Fakten geprüft am · Räum n'Go Redaktion, Frankfurt

Helle, leere Wohnung mit großen Fenstern

Teil des Leitfadens Umzug planen: die Checkliste von acht Wochen bis zur Schlüsselübergabe

Ummelden klingt nach Behördengang, ist aber in Frankfurt oft in zehn Minuten erledigt. Vorausgesetzt, du hast die richtigen Unterlagen dabei und kommst innerhalb der Frist. Hier steht, was du brauchst, wo du hingehst und was passiert, wenn es länger dauert.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Termine, Öffnungszeiten und Verfahren nach den Angaben der Stadt Frankfurt, Stand Oktober 2026. Bitte vor dem Besuch auf frankfurt.de prüfen.

Wie viel Zeit hast du zum Ummelden?

Du hast zwei Wochen ab dem Einzug. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sagt wörtlich, wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Maßgeblich ist der Tag, an dem du tatsächlich einziehst, nicht der Beginn des Mietvertrags.

Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig und kann ein Bußgeld bekommen. In der Praxis lohnt es sich, schon vor dem Umzug einen Termin zu buchen, weil die Termine in Frankfurt oft einige Tage im Voraus vergeben sind.

Wo meldest du dich in Frankfurt an?

Du kannst zu jedem Bürgeramt in Frankfurt gehen, egal in welchem Stadtteil du wohnst. Das zentrale Bürgeramt liegt in der Innenstadt, weitere Bürgerämter gibt es in mehreren Stadtteilen. Die aktuelle Liste mit Adressen steht auf frankfurt.de.

WegVoraussetzungHinweis (Stand Oktober 2026)
Online über wohnsitzanmeldung.dePersonalausweis mit Online-Funktion, BundID-Konto, WohnungsgeberbestätigungNur für Haupt- oder alleinige Wohnung
Bürgeramt mit TerminTermin über den Terminservice der StadtLaut Stadt dienstags, donnerstags und freitags nur mit Termin
Bürgeramt ohne TerminKeineLaut Stadt montags und mittwochs möglich, mit längerer Wartezeit

Eine Nebenwohnung oder eine Anmeldung nach einem Zuzug aus dem Ausland geht laut Stadt nicht online. Dafür musst du persönlich ins Bürgeramt.

Welche Unterlagen brauchst du?

  1. Personalausweis oder Reisepass für jede Person, die du anmeldest.
  2. Die Wohnungsgeberbestätigung im Original. Der Mietvertrag allein reicht laut Stadt nicht.
  3. Bei Kindern: deren Ausweise oder Geburtsurkunde, wenn sie keinen Ausweis haben.
  4. Bei Ehepaaren mit unterschiedlichen Nachnamen kann eine Heiratsurkunde gefragt werden.
  5. Für die Online-Anmeldung: den PIN deines Online-Ausweises.

Für eine Familie meldest du alle Personen in einem Termin an. Wenn nicht alle mitkommen, frag vorher beim Bürgeramt, welche Vollmacht nötig ist.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein kurzes Schreiben deines Vermieters, dass du eingezogen bist. Nach § 19 Bundesmeldegesetz muss der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person sie ausstellen, schriftlich oder elektronisch. Folgende Angaben stehen darin:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers, bei Hausverwaltungen auch der Name des Eigentümers.
  • Datum des Einzugs.
  • Anschrift der Wohnung.
  • Namen aller Personen, die einziehen.

Gibt dir der Vermieter die Bestätigung nicht oder zu spät, musst du das nach § 19 Abs. 2 BMG unverzüglich der Meldebehörde mitteilen. Melde dich trotzdem fristgerecht, damit dir der Verzug nicht angelastet wird. Bei einer Eigentumswohnung stellst du die Bestätigung als Eigentümer selbst aus.

Musst du dich an der alten Adresse abmelden?

Nein, wenn du innerhalb Deutschlands umziehst. Mit der Anmeldung in Frankfurt wirst du an der alten Adresse automatisch abgemeldet. Abmelden musst du dich nur, wenn du ins Ausland ziehst oder eine Nebenwohnung aufgibst, ohne eine neue zu beziehen.

Was erledigst du nach der Anmeldung?

  • Die neue Adresse kommt beim Bürgeramt auf deinen Personalausweis, als Aufkleber.
  • Der Fahrzeugschein deines Autos muss geändert werden, das läuft über die Zulassungsbehörde.
  • Die Meldebestätigung brauchst du oft für Bank, Arbeitgeber oder einen Bewohnerparkausweis. Den gibt es in Frankfurt erst nach der Anmeldung.
  • Rundfunkbeitrag, Krankenkasse und Versicherungen informierst du selbst.

Die Anmeldung ist der letzte Pflichtschritt eines Umzugs. Alle anderen Schritte vorher stehen in der Umzugs-Checkliste. Wenn du noch in der Planung steckst: Die Halteverbotszone brauchst du deutlich früher, und was das Tragen kostet, steht in Umzugskosten in Frankfurt. Den Umzug selbst übernehmen wir: Umzug in Frankfurt.

Häufige Fragen

Kostet die Anmeldung in Frankfurt etwas?

Nein, laut Stadt Frankfurt ist die Anmeldung gebührenfrei.

Kann ich mich schon vor dem Einzug anmelden?

Nein. Die Anmeldung setzt voraus, dass du die Wohnung bezogen hast. Den Termin kannst du aber vorher buchen.

Kann jemand anderes mich ummelden?

Mit Vollmacht und deinem Ausweis ist das in der Regel möglich. Welche Vollmacht reicht, sagt dir das Bürgeramt vorab.

Was mache ich, wenn ich keinen Termin innerhalb von zwei Wochen bekomme?

Geh montags oder mittwochs ohne Termin hin, das ist laut Stadt möglich. Oder melde dich online an, wenn du einen Online-Ausweis hast.

Quellen

Erstmals veröffentlicht am 24. Oktober 2026. Preise inkl. 19 % MwSt.